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Bestattung; Anmeldung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen regeln, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof anzumelden ist.

Bestattung - Anmeldung in Ingolstadt

Jeder Sterbefall im Bereich der Stadt Ingolstadt ist spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag (Montag bis Freitag) im Bestattungsamt anzuzeigen.

Beschreibung

Der Antrag auf Durchführung der Bestattung und die Einräumung eines Grabnutzungsrechts für eine bestimmte Art der Grabstätte muss mindestens 48 Stunden vor dem gewünschten Beginn der Bestattung gestellt werden.

Voraussetzungen

Die städtischen Friedhöfe stehen verstorbenen Einwohnern Ingolstadts zur Verfügung. Ebenso können Bürgern mit Wohnsitz in Ingolstadt ihre nächsten Angehörigen in Ingolstadt bestatten lassen.

Verfahrensablauf

Zur Anzeige sind verpflichtet

  1. der Ehemann/die Ehefrau bzw. der/die Lebenspartner/-in (nach dem LPartG),
  2. Verwandte nach dem Grad der Verwandtschaft,
  3. Personensorgeberechtige,
  4. Die Leitung der Anstalt, in der sich der Sterbefall ereignet hat oder die Person, die die Wohnung nutzt, in der sich der Sterbefall ereignet hat
  5. jede Person, die bei dem Tode zugegen war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Sobald eine Person den Sterbefall gemeldet hat, entfällt die Anzeigepflicht der anderen Verpflichteten.

Ein Bestatter kann ebenfalls die Anzeige übernehmen.

Fristen

Jeder Sterbefall im Bereich der Stadt Ingolstadt ist spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag (Montag bis Freitag) im Bestattungsamt anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen

Beschreibung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.

Voraussetzungen

Nach dem Bestattungsgesetz haben verstorbene Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner einen Anspruch darauf, in einem Friedhof ihrer Gemeinde bestattet zu werden. Daran ändert eine Anzeigepflicht nichts.

Verfahrensablauf

Wer die Bestattung anmelden muss und die Details zum Verfahren ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

Fristen

Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Stadtrecht von A-Z der Stadt Ingolstadt
    Die Satzungen und Verordnungen der Stadt Ingolstadt werden vom Stadtrat beschlossen. Daneben können Satzungen auch von den Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) der Stadt Ingolstadt und von Zweckverbänden erlassen werden. Die Stadt Ingolstadt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der im Internet veröffentlichten Texte. Im Zweifelsfall gilt die in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlichte Fassung einer Rechtsvorschrift. Die Sammlung des Stadtrechts sowie diese Veröffentlichung im Internet werden vom Rechtsamt der Stadt Ingolstadt betreut und laufend aktualisiert.

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